Häufige Fragen
Wann sollte ich (für mich oder mein Kind) einen Termin beim Kieferorthopäden vereinbaren?
Hier gilt eine einfache Regel: Egal ob Kinder oder Erwachsene – ein Besuch und eine Beratung beim Kieferorthopäden können eigentlich nie zu früh sein. Zu spät allerdings schon. Ist eine sinnvolle Behandlung noch nicht erforderlich, dann klären wir Sie im Zuge der Erstberatung darüber auf und legen gemeinsam ein individuelles Wiedervorstellungsintervall fest. Denn Art und Ausprägung der Zahnstellungs- und Kieferanomalie, Alter, Wachstumsfortschritt, Gebissreife, Mundhygiene sowie Kooperationsbereitschaft sind bei jedem Menschen unterschiedlich.
Die kieferorthopädische Behandlung orientiert sich bei Kindern unter anderem am Zahnwechsel, der große zeitliche Unterschiede aufweisen kann. Er unterteilt sich in verschiedene Phasen. Die frühe Phase des Zahnwechsels (6-8 Jahre), die Ruhephase und die späte Phase des Zahnwechsels (9-12 Jahre). Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen beginnen während der späten Wechselgebissphase. In einigen Fällen ist jedoch eine sogenannte Frühbehandlung ab etwa 6 Jahren erforderlich, um eine Verschlechterung bzw. Festigung der vorliegenden Zahn-/ und Kieferfehlstellung zu verhindern. Typische Fälle sind hierbei der seitliche und vordere Kreuzbiss.
Die kieferorthopädische Aufgabe besteht jedoch nicht nur in der Behandlung von Fehlstellungen, sondern bereits die Verhinderung mancher Fehlstellungen durch einfache Maßnahmen im Vorfeld.
Im Zweifelsfall sind wir für Sie da - vereinbaren Sie doch einfach einen unverbindlichen Beratungstermin unter 07720-810 333! Für eine Behandlung mag es zu früh sein, für eine Beratung sicherlich nicht.
Ist eine Überweisung erforderlich?
Nein, es ist weder eine mündliche noch eine schriftliche Überweisung durch Ihren Hauszahnarzt oder den Schulzahnarzt erforderlich. Sie müssen also nicht warten, bis Sie oder Ihr Kind aufgrund von offensichtlichen kieferorthopädischen Problemen zu uns überwiesen werden.
Wie läuft eine Behandlung ab?
Zunächst erfolgt eine unverbindliche Beratung, bei der Sie uns und unsere Praxis kennenlernen, wir uns einen Überblick über die vorliegenden kieferorthopädischen Herausforderungen verschaffen und Sie über diese informieren. Falls es für eine kieferorthopädische Behandlung noch zu früh ist, vereinbaren wir einen Termin zur Wiedervorstellung. Möglicherweise ist auch gar keine Behandlung erforderlich oder sinnvoll. Dies ist von Patient zu Patient verschieden.
Wenn der Beginn einer Behandlung bevorsteht, fertigen wir diagnostische Unterlagen an. Diese beinhalten Abdrücke, Fotos und Röntgenbilder. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihren persönlichen Behandlungsplan und reichen diesen bei Ihrer Krankenkasse ein.
Sobald der Therapieplan bzw. die Kostenübernahme durch die Krankenkasse genehmigt ist, besprechen wir die anstehende Behandlung mit Ihnen. So ausführlich und detailliert, dass Sie und Ihr Kind nachvollziehen können, warum wir tun, was wir tun. Erst nach dieser Besprechung des Behandlungsplans schließen Sie mit uns einen Behandlungsvertrag.
Dann beginnt die aktive Behandlungsphase mit unterschiedlichen Behandlungsgeräten. In dieser Zeit werden die Zähne in die gewünschte Position bewegt. Nach der eigentlichen Behandlung muss sich das erzielte Ergebnis festigen. Deshalb schließt sich nun die Retentionsphase an, in der wir das Ergebnis und die Stabilität nachkontrollieren und gegebenenfalls erneut tätig werden. Den Abschluss dieser Retentionsphase teilen wir dann der Krankenkasse mit, um die Rückerstattung des sogenannten Eigenanteils zu veranlassen. (siehe Frage: Was übernimmt die Krankenkasse?)
Welche Spange bekomme ich?
Meist können wir schon bei einer Erstberatung unter Vorbehalt einen Hinweis geben, was voraussichtlich auf unsere meist jungen Patienten zukommt. Ganz genau können wir Ihnen dies jedoch erst im individuellen Gespräch nach Auswertung der diagnostischen Unterlagen und Erstellen des Behandlungsplanes beantworten: die Behandlungsmethode und damit die Art der Spange hängen von verschiedenen Faktoren ab - je nach Art und Ausprägung der Zahnstellungs- und Kieferanomalie, Alter, Wachstumsfortschritt, Gebissreife, Kooperationsbereitschaft und Mundhygiene.
Was bedeutet „feste Zahnspange“?
Kieferorthopädische Behandlungsgeräte sind entweder herausnehmbar oder festsitzend. Wenn größere Zahnbewegungen erforderlich sind und die Zähne präzise im Kiefer in alle Richtungen bewegt werden sollen, verwenden wir feste Zahnspangen. Diese sogenannten „Multiband-“ oder „Multibracket- Apparaturen“ bestehen aus kleinen Halterungen, den Bändern und Brackets, die auf den Zähnen befestigt werden und in die zur Zahnbewegung ein Metalldraht eingegliedert wird.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Die Dauer einer aktiven Behandlung hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab. Die Mehrzahl der aktiven Behandlungen im jugendlichen Alter dauert erfahrungsgemäß zwei bis vier Jahre. Die sogenannten Frühbehandlungen, also Behandlungen im Alter von ca. 6 – 8 Jahren, dauern im Regelfall wenige Monate bis zu zwei Jahren. Übrigens hängt die Dauer der Behandlung auch von der jeweiligen Mitarbeit unserer jungen Patienten ab!
Was übernimmt die Krankenkasse?
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen:
Wir als Ihre Kieferorthopäden stufen die vorliegende Fehlstellung nach einem allgemein gültigen Schema ein. Das sind die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG genannt. Hierin wird zum einen die Indikationsgruppe, zum anderen deren Ausprägungsgrad festgelegt. Ab einer bestimmten Ausprägung erfolgt generell die Übernahme von Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Dabei legt die Krankenkasse einen sogenannten Eigenanteil fest (meist 20 %), den die Patienten bzw. deren Eltern vorerst zu tragen haben und der erst nach erfolgreichem, vom Behandler bestätigten Behandlungsende von der Krankenkasse zurückerstattet wird. Bei weiteren Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Falls die Ausprägung der Fehlstellung geringfügig ist oder der Patient zu Beginn der Behandlung bereits über 18 Jahre alt ist, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht. Falls schwerwiegende Zahn- und Kieferfehlstellungen vorliegen, deren Korrektur nur in Kombination mit kieferchirurgischen Maßnahmen möglich ist (sogenannte orthognathe Chirurgie, Dysgnathie- Operationen), befürwortet die Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung auch bei zu Behandlungsbeginn über 18-jährigen Patienten.
Je nach vorliegender Fehlstellung und geplanter Behandlung kann eine Zuzahlung durch die Patienten bzw. deren Eltern sinnvoll sein.
Kostenübernahme durch private KK:
Wir erstellen anhand der diagnostischen Unterlagen (Abdrücke, Fotos, Röntgenbilder) einen Behandlungsplan mit einem Heil- und Kostenplan, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Die Übernahme der Behandlungskosten ist von der jeweiligen Versicherung und von Ihrem persönlichen gewählten Tarif abhängig – darauf haben wir als Ihre Behandler keinen Einfluss.